Historie der Entwicklung von Petersfehn



Mittellinie, Blick westlich | Links: 1967, Rechts: 2000 und 2024
Mittellinie, Blick westlich | Oben: 1967, Unten: 2000 und 2024
1848
Die im Jahr 1848 gegründete Kolonie und spätere Bauerschaft Petersfehn hatte anfangs keine offizielle Namensbezeichnung. So wurde sie einfach „Colonie“, sodann „Colonie Wildenlohsmoor“ und schließlich „Colonie Bloherfeld“ genannt. 1848 gehörte Petersfehn zur sog. Landgemeinde Oldenburg, die die flächenmäßig wesentlich kleinere Stadt Oldenburg umgab. Die Gemeindeteile waren unterschiedlich wirtschaftlich aufgestellt. So begehrte Ohmstede schon lange die Loslösung von Teilen der Landgemeinde Oldenburg um Eversten und auch von der neuen Bauerschaft Petersfehn. Hintergrund dafür war die sog. Armenkasse, die überwiegend durch Ohmsteder Beiträge getragen wurde. Eversten und Petersfehn benötigten für die Armenfürsorge mehr aus der Armenkasse als sie einzahlten.
1850
Bereits im Jahr 1850 wurde für die Colonie ein besonderer Bauervogt durch das Amt Oldenburg bestellt. Das war ungewöhnlich, da hierfür eine Trennung der neuen Kolonie von der Bauerschaft Bloherfeld, zu der die Kolonie gehörte, hätte ausgesprochen werden müssen. Zu vermuten ist, dass sich das Amt von der Bestallung des besonderen Bauervogtes für die neue Kolonie einen aus der Gemeinschaft der Siedler hervorgehenden Ordnungsfaktor für die Siedlung versprochen hatte. Was wohl auch den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach. So konnte zwei Jahre später der Wunsch der Siedler, der Siedlung einen eigenständigen Namen zu geben, durch den Bauervogt Lehmkuhl initiiert und mit amtlicher Hilfe an den Erbgroßherzog heran getragen werden.
1852 -1853
Der Erbgroßherzog Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg (08.07.1827 – 13.06.1900) war der Sohn des regierenden Großherzogs Paul Friedrich August von Oldenburg (13.07.1783 – 27.02.1853). 1853 übernahm Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg die Regierungsgeschäfte als Großherzog.
Der Kammerherr des Erbgroßherzogs, von Dalwigk, teilte dem Amt Oldenburg die Entscheidung des Antrages wie folgt mit:
„Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog haben den von der Gemeinde der Kolonie zu Bloherfeld unterthänigst geäußerten Wunsch, dem neu gegründeten Ort den Namen Seiner Königlichen Hoheit beilegen und denselben daher „Petersvehn“ nennen zu dürfen, gnädigst zu gewähren geruht.“
Im Höchstem Auftrage
Oldenburg, 09. November 1852 R. von Dalwigk“
Die neue Kolonie sollte damit also einen der drei Vornamen des aktuellen Erbgroßherzogs, nämlich Peter, und damit den Namen Petersvehn erhalten. Damals noch in der Schreibweise mit „v“. Vehn geht im niederdeutschen Raum auf Veen, morastig-sumpfiger Bereich, Moor zurück. Die unterschiedlichen Schreibweisen finden sich im Nordwesten auch heute noch in den Ortsbezeichnungen Veenhusen, Fehnhusen, Vehnemoor.
Nach dem Einverständnis des Erbgroßherzogs bat das Amt Oldenburg die Großherzogliche Regierung am 23.11.1852: „…Wunsch der Colonisten zu Bloherfeld die Colonie „Petersvehn“ nennen zu dürfen, gnädigst zu gewähren geruht haben und bittet das Amt gehorsamst, daß Großherzogliche Regierung die etwa erforderliche Bekanntmachung zu erlassen geneigen wolle.“ Einer Bekanntgabe bedurfte es nach Auffassung der Regierung rechtlich allerdings nur, soweit die Kolonie eine eigene Bauerschaft bildete, was bisher nicht der Fall war. Daher merkte die Großherzogliche Regierung gegenüber dem Amt Oldenburg an, dass es ja bereits zwei Jahre zuvor einen besonderen Bauervogt für die Kolonie bestellt hatte. Das Amt möge daher darüber entscheiden, ob es „zweckmäßig und gewünscht wird, dass die Kolonie eine eigene Bauerschaft bilde.“
Der Begriff Bauerschaft (ohne „n“) leitet sich aus dem niederdeutschen buerschap ab. Bur oder buer bedeutet Haus, schap eine Gemeinschaft. Bauerschaft bezeichnet also eine kleine Siedlungsform, das Wort Bauernschaft hingegen die Gesamtheit aller Bauern. Die Siedler Petersvehns entschieden einheitlich, eine besondere Bauerschaft sein zu wollen. Die Bekanntgabe erfolgte im Januar 1853. Die Siedler erhofften sich als eigene Bauerschaft finanzielle Erleichterungen bei den Wege-, Brücken- und Entwässerungsbauten.
1891
Im Mai 1891 schließlich verordnete das Großherzogliche Staatsministerium eine einheitliche Schreibweise des Namens mit „Petersfehn“ (gemeinsam mit der Siedlung Friedrichsvehn, nunmehr Friedrichsfehn geschrieben).
1907
Erst 1907 wurde die Landgemeinde Oldenburg aufgelöst und in die Gemeinde Ohmstede und in die Gemeinde Eversten neu gegliedert. Seit dem gehörte Petersfehn zur Gemeinde Eversten.
1924
Um sich nach Westen ausdehnen zu können begehrte die Stadt Oldenburg schon länger, die Gemeinde Eversten in das Stadtgebiet einzubeziehen. 1924 wurden Teile von Eversten dann in die Stadt Oldenburg eingegliedert. Die verbliebenen Reste der Gemeinde Eversten wurden als Gemeinde Ofen neu gebildet. Hierzu zählten neben Petersfehn auch Friedrichsfehn, Bloh und Ofen selbst.
1933
Mit der Oldenburger Verwaltungsreform aus dem Jahr 1933 wurde die Anzahl der bisherigen Ämter (heute vergleichbar unserer Landkreise) und der Gemeinden im Oldenburger Land deutlich reduziert (im Landesteil Oldenburg von ursprünglich 117 auf 59 Gemeinden). In diesem Zusammenhang wurde die als flächen- und einwohnermäßig wirtschaftlich als zu schwach beurteilte Gemeinde Ofen wieder aufgelöst und auf die drei bestehenden Gemeinden Wiefelstede, Zwischenahn und Edewecht aufgeteilt. So wurde die Bauerschaft Petersfehn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 15. Mai 1933 Teil der damaligen Gemeinde Zwischenahn.
Ab 1945
Nach dem 2. Weltkrieg, insbesondere seit Bestehen des Bürgervereins Petersfehn, hat sich in der Bauerschaft viel verändert. Der Strukturwandel ging hauptsächlich zu Lasten der Landwirtschaft und des Torfabbaus. Baumschulen, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe profitierten.
1960er
1960 erhielt Petersfehn seine Kirche. 1962 wurde der Ort an die Wasserversorgung angeschlossen. Daraus resultierte der Bau einer eigenen Kläranlage 1966. Die beiden Grundschulen von Petersfehn I und Petersfehn II wurde 1967 in einem Neubau zusammengeführt. Die Bauerschaft breitete sich seit 1966 mit der „Reichsbund-Siedlung“ beginnend weiter aus.
1970er
Die räumliche Nähe zu Oldenburg und die inzwischen existierende Nahverkehrsanbindung dorthin sorgten dafür, dass in den 1970-er Jahren Baugebiete in Richtung Wildenloh und den Bloher Teichen folgten. Das heutige Gewerbegebiet, im Wesentlichen geprägt von Baugewerbe und Handwerk, hatte seine Anfänge 1971. Der Kindergarten wurde 1973 eröffnet.
1980er
Mitte der 1980-er Jahre ließen sich Arzt- und Zahnarztpraxen sowie eine Apotheke nieder. Das neue Feuerwehrgebäude sowie das Jugendzentrum entstanden ebenfalls in diesem Jahrzehnt.
1990er & 2000er
Weitere Neubaugebiete sowohl in Petersfehn I wie in Petersfehn II sorgten dafür, dass sich die Ausmaße des Ortes verdoppelten. Wegen der steigenden Einwohnerzahl, vieler sportlicher Aktivitäten und anderer Veranstaltungen entstand gleich hinter der Schule 1992 eine großräumige Mehrzweckhalle.
2003 & 2006
Nach Schließung des letzten inhabergeführten Verbrauchermarktes dauerte es fast 10 Jahre, bis der Bürgerverein nach hartem Ringen mit der Gemeindeverwaltung dafür sorgen konnte, dass sich 2 Discounter und ein Getränkemarkt ansiedelten. In Regie des Bürgervereins entstand auch der Dorfplatz mit Pavillon, Bouleplatz und Fontaine.
2008
Die Petersfehner weihen ihren Dorf- und Kirchturm ein. Die Kosten dafür trugen sie ganz überwiegend selbst. Der Turm und das Silo des Landhandels sind die markantesten Gebäude entlang der Mittellinie.
2017 & 2023
Zwei Senioreneinrichtungen entstehen an der Stelle der 2012 abgerissenen Traditionsgaststätte „Schützenhof“.
2023
Petersfehn blickt nicht nur auf sein 175-jähriges Bestehen, sondern auch auf eine 90-jährige Zugehörigkeit zur Gemeinde Bad Zwischenahn zurück – die längste Zugehörigkeit zu einer Gemeinde seit Bestehen der Siedlung im Jahr 1848
2024
Zwischen Bad Zwischenahn und dem Stadtrand Oldenburgs wurde eine Fahrradstraße gebaut, die Petersfehn tangiert und von Touristen wie Einheimischen stark frequentiert wird. Es handelt sich dabei um die 1. Fahrradstraße Niedersachsens außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.